- schutzfähig
- schụtz|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): als Gegenstand rechtlichen (z. B. urheber-, patentrechtlichen) Schutzes geeignet: eine -e Erfindung.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Musterschutz — Musterschutz, die ausschließliche Berechtigung des Urhebers eines neuen Warenmusters, dasselbe während einer bestimmten Schutzfrist ganz oder teilweise nachzubilden. Der Ursprung des Musterschutzes ist in Frankreich zu suchen, wo schon 1744 die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Firmenschutz — Rechtsvorschriften zur Sicherung des Rechtes des Kaufmannes an seiner ⇡ Firma gegen ⇡ unbefugten Firmengebrauch. I. Handels und Gesellschaftsrecht:1. Das Registergericht hat von Amts wegen oder auf Antrag durch Festsetzung von Ordnungsgeld die… … Lexikon der Economics
Freihalteinteresse — Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung von Begriffen des allgemeinen Sprachgebrauchs. Das F. wird bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit von Kennzeichen berücksichtigt, die aus ⇡ Beschaffenheitsangaben, ⇡ beschreibenden Angaben,… … Lexikon der Economics
Geschäftsabzeichen — ⇡ geschäftliche Bezeichnungen in der Form von Unternehmenskennzeichen, denen die Namensfunktion fehlt und die erst mit der Erlangung von ⇡ Verkehrsgeltung schutzfähig werden (§ 5 II 2 MarkenG). Hierzu zählen visuell wirkende Kennzeichen wie… … Lexikon der Economics
Unterscheidungskraft — Begriff des Kennzeichenrechts. Nach der U. eines Kennzeichens richtet sich, ob es von Hause aus schutzfähig ist oder erst kraft Erlangung von ⇡ Verkehrsgeltung schutzfähig wird. Das Maß der gegebenenfalls durch starke Benutzung gestärkten… … Lexikon der Economics
Anonymes Werk — Als Anonymes Werk bezeichnet man im Urheberrecht ein Werk ohne Urheberbezeichnung, also ein Werk, das nicht namentlich gekennzeichnet ist. Da man bei anonymen Werken den Urheber nicht kennt oder kennen soll, knüpfen Vorschriften, die über die… … Deutsch Wikipedia
Anonymes Werk (Urheberrecht) — Als Anonymes Werk bezeichnet man im Urheberrecht ein Werk ohne Urheberbezeichnung, also ein Werk, das nicht namentlich gekennzeichnet ist. Da man bei anonymen Werken den Urheber nicht kennt oder kennen soll, knüpfen Vorschriften, die über die… … Deutsch Wikipedia
Anwartschaftsrecht — Das Anwartschaftsrecht ist als solches nicht gesetzlich definiert. Der Bundesgerichtshof definiert das zivilrechtliche Anwartschaftsrecht wie folgt: Von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts, müssen schon so viele Erfordernisse… … Deutsch Wikipedia
Arbeitnehmererfindung — Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patent oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht geschaffen hat. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz hat der Arbeitgeber grundsätzlich… … Deutsch Wikipedia
Bearbeitung (Urheberrecht) — Die Bearbeitung ist ein Begriff des Urheberrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Regelung im deutschen Urheberrecht 1.1 Die Bearbeitung als Gegenstand urheberrechtlichen Schutzes 1.2 Voraussetzung einer Bearbeitung … Deutsch Wikipedia